04.05.2016 · Fachbeitrag · Löhne und Gehälter
Streuwerbeartikel können zur Steuerfalle werden
| Sachzuwendungen, deren Anschaffungs-/Herstellungskosten 10 EUR nicht übersteigen, gelten bei der Pauschalierung nach § 37b EStG als Streuwerbeartikel und müssen nicht in die Bemessungsgrundlage der Pauschalsteuer einbezogen werden. Die OFD Karlsruhe (LSt Aktuell, Ausgabe 2/15 vom 18.12.15, Abruf-Nr. 146593 ) weist darauf hin, dass diese Regelung bei der regulären Lohnversteuerung von Arbeitnehmern nicht anzuwenden ist. Das Problem: Wird die 44 EUR-Freigrenze durch mehrere (ggf. auch geringwertige) Sachzuwendungen überschritten, unterliegen sämtliche Zuwendungen der regulären Lohnversteuerung. Hier gilt es, gegenzusteuern. |
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