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  • 08.12.2020 · Nachricht · Löhne und Gehälter

    Verpflegungspauschalen: Kürzung auch bei nicht beanspruchten Mahlzeiten

    | Verpflegungspauschalen sind auch dann zu kürzen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Mahlzeiten zur Verfügung stellt, diese vom Arbeitnehmer aber nicht eingenommen werden (BFH 7.7.20, VI R 16/18, Abruf-Nr. 218800 ). |