27.09.2018 · Nachricht · Werbungskosten
Verpflegungspauschale: Kürzung auch bei Nichtinanspruchnahme von bereitgestellten Mahlzeiten
| Wird dem Arbeitnehmer anlässlich oder während einer Tätigkeit außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten eine Mahlzeit unentgeltlich zur Verfügung gestellt, sind die Verpflegungspauschalen nach § 9 Abs. 4a S. 8 EStG zu kürzen. Eine solche Kürzung ist nach Auffassung des FG Baden-Württemberg (12.12.17, 5 K 432/17, Abruf-Nr. 202595 ) unabhängig davon vorzunehmen, ob der Steuerpflichtige die ihm zur Verfügung gestellten Mahlzeiten tatsächlich eingenommen hat. |
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