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  • 21.12.2015 · Fachbeitrag · Löhne und Gehälter

    Widerruf der Pauschalversteuerung nach § 37b EStG möglich?

    | Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung (BMF 19.5.15, IV C 6 - S 2297-b/14/10001, unter II. 1, Rn. 4) ist das Wahlrecht zur Pauschalversteuerung von Zuwendungen nach § 37b EStG grundsätzlich bis zum Eintritt der Bestandskraft auszuüben und die einmal getroffene Entscheidung zur Pauschalversteuerung bis zu diesem Zeitpunkt auch widerruflich. Gründe, dem Zuwendenden diese Rechte abzusprechen oder einzuschränken, sind ohne gesetzliche Grundlage nicht ersichtlich (FG Niedersachsen 24.9.15, 14 K 10273/11; Rev. BFH VI R 54/15, Abruf-Nr. 146006 ). |