· Fachbeitrag · Löhne und Gehälter
Zusätzlichkeitserfordernis bei Gehaltsextras: BFH setzt die Anforderungen herab
von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln
| Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern eine Vielzahl von steuerfreien oder pauschalversteuerten Gehaltsbestandteilen zuwenden. Diese steuerbegünstigten Gehaltsextras haben aber oft „einen Haken“: In vielen Fällen müssen sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Dieses Zusätzlichkeitserfordernis hat der BFH nun in drei aktuellen Urteilen zugunsten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer neu definiert (BFH 1.8.19, VI R 32/18, VI R 21/17, VI R 40/17, Abruf-Nrn. 211857 , 211856 , 211858 ). |
1. Anwendungsbeispiele
Das Zusätzlichkeitserfordernis hat u. a. auf nachfolgende Vergütungsbestandteile Auswirkungen. Das heißt: Hier ist eine Steuerbegünstigung oder eine Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber nur zulässig, wenn die Gehaltsextras zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden:
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