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  • · Nachricht · Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren

    Lohnsteuer-Freibeträge für 2013 neu beantragen

    | Für die Jahre 2011 und 2012 wurden mit Blick auf die geplante und zweimal verschobene Einführung der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) keine neuen Lohnsteuerkarten mehr ausgegeben. Deshalb galten in diesen Jahren ausnahmsweise die Freibeträge aus dem Jahr 2010 ohne Antrag im Folgejahr weiter. Ab Januar 2013 entfällt diese Regelung. |

     

    Anträge zur Berücksichtigung eines Freibetrags (z.B. für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte) können ab Oktober 2012 beim zuständigen FA gestellt werden. Lediglich Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene, die bereits über das Jahr 2012 hinaus gewährt wurden, behalten ihre Gültigkeit.

     

    Hinweis |Formulare für das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren 2013 sind ab Oktober 2012 beim FA sowie im Internet unter www.formulare-bfinv.de erhältlich.

     

    Quelle: Mitteilung Nr. 22 des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine e.V. vom 26.9.12

    Quelle: ID 35832670