· Fachbeitrag · Lohnsteuer
Job-Ticket als Jahreskarte: Vorteil entsteht im Ausgabezeitpunkt
| Räumt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern durch Vereinbarung mit einem Verkehrsbetrieb das Recht zum Erwerb einer vergünstigten Jahresnetzkarte (Job-Ticket) ein, fließt der geldwerte Vorteil den Arbeitnehmern bereits in dem Zeitpunkt zu, in dem sie die Jahresnetzkarten erwerben ( BFH 14.11.12, VI R 56/11, Abruf-Nr. 130630 ). |
Für die Frage des Zuflusszeitpunkts spielt es dabei keine Rolle, ob der Arbeitnehmer monatlich einen Eigenanteil zahlen muss oder ob das Recht der Arbeitnehmer zum Erwerb des Job-Tickets ausdrücklich von der Zahlung des monatlichen Grundbetrags durch den Arbeitgeber abhängt.
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