05.03.2025 · Nachricht · Lohnsteuer
Kein Arbeitslohn: Schenkung von Anteilen zur Sicherung der Unternehmensnachfolge
| Das Verschenken von Geschäftsanteilen an leitende Mitarbeiter zur Sicherung der Unternehmensnachfolge führt nicht ohne Weiteres zu steuerpflichtigem Arbeitslohn bei den Einkünften aus § 19 EStG (BFH 20.11.24, VI R 21/22, Abruf-Nr. 245926 ; BFH, PM Nr. 4/25 vom 16.1.25). |
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