· Fachbeitrag · Qualifikation der Einkünfte
Verbilligte Abtretung von Gesellschaftsanteilen: Arbeitslohn oder Schenkungsteuer?
von StB Dipl.-Finw. (FH) Sonja Steben, Dortmund
| In vielen Fällen geht das Unternehmen innerhalb der Familie auf die nächste Generation über. Doch nicht immer kann oder will ein Kind die Nachfolge antreten, sodass andere Wege gefunden werden müssen. Eine Möglichkeit besteht darin, verdienten Mitarbeitern die Gelegenheit zur Nachfolge zu eröffnen. Dies kann jedoch steuerlich zu unangenehmen Überraschungen führen. |
1. Ausgangssachverhalt
Der kinderlose Unternehmer U ist angestellter Geschäftsführer und Alleingesellschafter der wirtschaftlich erfolgreichen G-GmbH (Verkehrswert rund 12 Mio. EUR). U möchte sich aus Altersgründen aus dem operativen Geschäft zurückziehen und auch seine GmbH-Anteile abtreten. Er möchte sein Unternehmen in „guten Händen“ wissen, damit es weiterhin erfolgreich bestehen kann und die Arbeitsplätze gesichert sind.
Die leitenden Angestellten A und B sind an der Übernahme der Anteile und einem „Nachrücken“ in die Geschäftsleitung interessiert. U hat großes Vertrauen in die unternehmerischen Fähigkeiten der beiden Angestellten und ist erfreut, den Fortbestand des Unternehmens gesichert zu wissen. Da das Alterseinkommen des U aus anderen Quellen bzw. seinem Privatvermögen gedeckt ist, ist er bereit, die Anteile zu einem Kaufpreis von je 2 Mio. EUR an A und B zu veräußern. Im Übrigen soll die Anteilsabtretung vorbehalts- und bedingungslos sowie ohne weitere Gegenleistung erfolgen.
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