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Optimale Steuerklassenwahl für 2017
| Ehegatten oder Lebenspartner, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn beziehen, können die Steuerklassenkombination IV/IV oder III/V wählen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich für die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor zu entscheiden. Das vom BMF veröffentlichte Merkblatt zur optimalen Steuerklassenwahl für 2017 (unter www.iww.de/s29 ) erleichtert die Wahl und gibt weitere Hinweise. |
Quelle: ID 44466099