· Nachricht · Lohnsteuer
Studiengebühren: Übernahme einer Rückzahlungsverpflichtung ist lohnsteuerpflichtig
| Zahlt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium, erfolgt die Übernahme grundsätzlich aus überwiegend eigenbetrieblichem Interesse. Die Kostenübernahme ist damit steuer- und abgabenfrei. Etwas anderes gilt aber bei einem Arbeitgeberwechsel (SenFin Berlin, Kurzinfo LSt Nr. 1/2015 vom 16.1.15, Abruf-Nr. 143966). |
Übernimmt der neue Arbeitgeber die Verpflichtung des Arbeitnehmers, die vom bisherigen Arbeitgeber getragenen Studiengebühren an diesen zurückzuzahlen, führt dies nach bundeseinheitlichem Beschluss der obersten Finanzbehörden der Länder zu Arbeitslohn.
Quelle: ID 43303379