· Nachricht · Lohnsteuer
Vereinfachte Abrechnung von Reisekostenvergütungen
| Grundsätzlich müssen die steuerpflichtigen Teile der Reisekostenvergütung bei der nächstmöglichen Lohnabrechnung versteuert werden. Die OFD Frankfurt (29.5.13, S 2338 A - 43 - St 211 ) hat jetzt auf eine bundeseinheitliche Regelung hingewiesen, wonach es aus Vereinfachungsgründen nicht beanstandet wird, wenn die steuerpflichtigen Teile bis zu einer Obergrenze von 153 EUR monatlich beim einzelnen Arbeitnehmer nur vierteljährlich abgerechnet werden. |
Hinweis | Diese Vereinfachungsregelung gilt auch für die Besteuerung von Mahlzeiten nach R 8.1 Abs. 4 LStR mit den Sachbezugswerten.
Quelle: ID 40302010