· Fachbeitrag · Mietausfälle in 2012
Für den Antrag auf Grundsteuererlass bleibt nicht mehr viel Zeit
| Bei Mietausfällen bietet § 33 GrStG die Möglichkeit, einen teilweisen Grundsteuererlass zu beantragen. Sind die Mieteinnahmen also in 2012 hinter den Erwartungen geblieben, können Vermieter ggf. Grundsteuer sparen. |
Voraussetzung ist eine wesentliche Ertragsminderung, die der Steuerpflichtige nicht zu vertreten hat. Eine wesentliche Ertragsminderung liegt vor, wenn der normale Rohertrag um mehr als die Hälfte gemindert ist. Ist dies der Fall, kann die Grundsteuer um 25 % erlassen werden. Sofern der Ertrag in voller Höhe ausfällt, ist ein Grundsteuererlass von 50 % vorgesehen.
Hinweis | Das Fristende für den Antrag ist grundsätzlich der auf den Erlasszeitraum folgende 31. März. Da dieser Tag in diesem Jahr aber Ostersonntag ist, verlängert sich das Fristende auf den 2.4.13.