30.04.2014 · Fachbeitrag · Minijobs
Aktuelles zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
| Seit 2013 gilt für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse die Entgeltgrenze von 450 EUR samt Rentenversicherungspflicht für Aufstockungsfälle und neue Beschäftigungsverhältnisse. Minijobber können gegenüber dem Arbeitgeber jedoch einen schriftlichen Befreiungsantrag stellen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der Minijob-Zentrale die Befreiung innerhalb von sechs Wochen mitzuteilen. Doch dies scheint in letzter Zeit häufiger vergessen worden zu sein (vgl. DStV, Mitteilungen vom 20.3.14 und 25.3.14). Nunmehr hat die Minijob-Zentrale eine „Übergangsfrist“ ausgesprochen. |
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