· Fachbeitrag · Musterfall
Von der EÜR zur Bilanzierung
von StB Dipl.-Oec. Heiko Minninger, Schwelm
| Der Wechsel von der EÜR zur Bilanzierung kann verschiedene Gründe haben. Einerseits führt die Überschreitung bestimmter Grenzwerte zur Buchführungspflicht, andererseits können auch praktische Erwägungen einen Übergang begründen. Der Beitrag zeigt anhand eines Musterfalls, welche Gewinnkorrekturen vorzunehmen sind. |
1. Musterfall
Auf einem angemieteten Grundstück betreibt Peter Müller ein Einzelunternehmen, das den Verkauf und die Reparatur von Waschmaschinen zum Gegenstand hat. Zum 1.1.17 wechselt er freiwillig von der EÜR zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich. Folgende Werte wurden festgestellt:
| |
Position | EUR |
Betriebs- und Geschäftsausstattung (Buchwerte) | 10.000 |
Warenbestand an Waschmaschinen | 60.000 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 23.800 |
Ansprüche Versicherungserstattungen | 3.000 |
Bankguthaben | 4.000 |
Vorauszahlung betriebliche Versicherung | 2.000 |
Erstellung der Steuererklärung (geschätzte Kosten) | 1.000 |
Lieferantenverbindlichkeiten | 11.900 |
Umsatzsteuer | 1.700 |
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