· Fachbeitrag · Musterfall
Zuordnung eines gemischt genutzten Pkw zum Betriebs- und Unternehmensvermögen
von StB Heide Schwing, Wartenberg-Landenhausen
| Erwirbt der Unternehmer einen Pkw, den er sowohl betrieblich als auch privat nutzen wird, stellt sich oftmals die Frage nach der richtigen bzw. steuergünstigsten Zuordnung. Da es keine pauschale Antwort gibt, sollte die Zuordnungsentscheidung regelmäßig erst nach einer Vergleichsberechnung getroffen werden. Welche Faktoren dabei zu berücksichtigen sind, verdeutlicht der Beitrag anhand eines Musterfalls. |
1. Vorbemerkungen
Ertragsteuerlich besteht ein Zuordnungswahlrecht nur dann, wenn der Unternehmer den Pkw zu mindestens 10 % (aber nicht mehr als 50 %) betrieblich nutzt (gewillkürtes Betriebsvermögen). Bei einer betrieblichen Nutzung von weniger als 10 % stellt der Pkw zwingend Privatvermögen dar, eine betriebliche Nutzung von über 50 % führt zu notwendigem Betriebsvermögen.
Hinweis | Die Ermittlung der Privatnutzung mittels Ein-Prozent-Regel ist nur bei einer betrieblichen Nutzung von mehr als 50 % möglich.
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