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  • 07.01.2014 · Fachbeitrag · Nachträglicher Schuldzinsenabzug

    Auch bei Verkauf der Mietimmobilie außerhalb der Spekulationsfrist

    | Schuldzinsen sind als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar, wenn das Gebäude veräußert wird, der Erlös aber nicht ausreicht, um die bei der Anschaffung des Gebäudes aufgenommenen Darlehen zu tilgen (BFH 20.6.12, IX R 67/10). Ob der Verkauf vor oder nach Ablauf des 10-jährigen Spekulationszeitraums erfolgte, ist nach Ansicht des FG Niedersachsen (30.8.13, 11 K 31/13, Abruf-Nr. 133634 ) insoweit nicht relevant. |