Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Nachzahlungszinsen

    Verspätete Steuererklärung bei Rentnern: Zinserlass aus Billigkeitsgründen?

    | Vor dem FG Düsseldorf ist ein Verfahren (12 K 2776/12 AO) zu der Frage anhängig, ob Senioren Nachzahlungszinsen bei einer verspäteten Abgabe der Einkommensteuererklärung aus Billigkeitsgründen zu erlassen sind, wenn das FA zuvor mehrfach mitgeteilt hatte, dass eine Einkommensteuererklärung nicht abzugeben ist. Hierauf hat der Bund der Steuerzahler aktuell hingewiesen. |

     

    Sachverhalt

     

    In dem Musterverfahren des Bundes der Steuerzahler geht es um folgenden Sachverhalt: Im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1997 wurde den Rentnern unter dem Punkt „Erläuterungen - Besonders wichtig“ mitgeteilt, dass sie keine Einkommensteuererklärung mehr abzugeben brauchen. In der Folgezeit fragten sie beim FA mündlich nach, ob diese Regelung noch immer gilt. Das FA bestätigte dies mündlich. Im Jahr 2011 wurden die Senioren nach dem Versand einer Rentenbezugsmitteilung vom FA aufgefordert, die Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2005 bis 2010 abzugeben. Das FA setzte daraufhin Steuern und Nachzahlungszinsen fest.

     

    Die Rentner machten nun geltend, dass die Finanzverwaltung an der verspäteten Abgabe der Einkommensteuererklärungen eine Mitschuld trifft und begehrten daher den Erlass der Nachzahlungszinsen. Das FA lehnte dies ab. Ob diese Ablehnung ermessensfehlerfrei war, wird nun das FG Düsseldorf klären müssen.

     

    Quelle: Bund der Steuerzahler, Mitteilung vom 12.3.2013 „Besteuerung von Senioren - Zinserlass aus Billigkeitsgründen

    Quelle: ID 39461780