01.06.2023 · Nachricht · Organschaft
Vororganschaftliche Verluste im Organkreis nicht verrechenbar
| Während des Bestehens der Organschaft können laufende Verluste der Organgesellschaft nicht zu einem Verlustvortrag auf Ebene der Organgesellschaft führen. Ebenso können vorvertragliche Verluste der Organgesellschaft nicht auf den Organträger übertragen werden und somit in den Organkreis einfließen. Demzufolge bleiben vororganschaftliche Verluste der Organgesellschaft während des Organschaftsverhältnisses ungenutzt. So lautet die Sichtweise des BMF (10.2.23, IV C 2 - S 2770/19/10006 :008, Abruf-Nr. 234947 ). |
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