03.01.2017 · Fachbeitrag · Passiver Rechnungsabgrenzungsposten
Führt die Auflösung zu laufendem Gewinn oder zu Aufgabegewinn?
| Ist ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten anlässlich einer Betriebsaufgabe aufzulösen, ist er grundsätzlich bei der Ermittlung des begünstigten Aufgabegewinns und nicht als laufender Gewinn zu erfassen (FG Niedersachsen 14.6.16, 13 K 33/15, Abruf-Nr. 190546 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig