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  • 03.01.2017 · Fachbeitrag · Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

    Führt die Auflösung zu laufendem Gewinn oder zu Aufgabegewinn?

    | Ist ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten anlässlich einer Betriebsaufgabe aufzulösen, ist er grundsätzlich bei der Ermittlung des begünstigten Aufgabegewinns und nicht als laufender Gewinn zu erfassen (FG Niedersachsen 14.6.16, 13 K 33/15, Abruf-Nr. 190546 ). |