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  • 30.07.2019 · Nachricht · Pensionsrückstellungen

    Ausweis von Neuzusagen bei Veröffentlichung neuer Heubeck-Richttafeln

    | Wird im Jahr der Erteilung einer Pensionszusage eine steuermindernde Pensionsrückstellung gebildet und erfolgt dies im Jahr der Veröffentlichung neuer Heubeck-Richttafeln, liegt kein Unterschiedsbetrag i. S. des § 6a Abs. 4 S. 2 EStG vor, der auf drei Wirtschaftsjahre zu verteilen ist. Mit diesem Beschluss hat der BFH (13.2.19, XI R 34/16, Abruf-Nr. 208239 ) eine viel diskutierte Frage entschieden und dabei der bisherigen Sichtweise der Finanzverwaltung widersprochen. |