14.09.2022 · Nachricht · Personengesellschaften
Gewerbliche Abfärbung bei Beteiligungseinkünften: BFH erneut zu einer Bagatellgrenze gefragt
| Das FG Münster (13.5.22, 15 K 26/20 E, F, Abruf-Nr. 230937 ) hat sich der Rechtsprechung des BFH (6.6.19, IV R 30/16) angeschlossen und eine Bagatellgrenze bei Abfärbung von gewerblichen Beteiligungseinkünften abgelehnt. Dennoch wurde die Revision wegen eines bereits anhängigen Verfahrens (Rev. BFH VIII R 1/22) zugelassen und auch eingelegt (Rev. BFH IV R 18/22). Somit ist der BFH erneut gefragt. Bis dahin gilt folgende Unterscheidung: |
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