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  • 04.03.2016 · Fachbeitrag · Personengesellschaften

    Gewinnneutrale Realteilung auch bei Fortsetzung der Gesellschaft

    | Eine gewinnneutrale Realteilung einer Mitunternehmerschaft kann entgegen der bisherigen Rechtsprechung auch dann vorliegen, wenn ein Mitunternehmer unter Übernahme eines Teilbetriebs aus der Mitunternehmerschaft ausscheidet und die Gesellschaft von den verbliebenen Mitunternehmern fortgesetzt wird (BFH 17.9.15, III R 49/13, Abruf-Nr. 146459 ; entgegen BMF 28.2.06, IV B 2 - S 2242 - 6/06). |