03.04.2017 · Fachbeitrag · Personengesellschaften
Keine GewSt-Anrechnung für ausgeschiedene Gesellschafter
| Die Gewerbesteueranrechnung nach § 35 EStG ist auf Gesellschafter der Personengesellschaft beschränkt, die am Ende des Erhebungszeitraums noch beteiligt sind. Unterjährig ausgeschiedenen Gesellschaftern ist somit kein anteiliger Gewerbesteuermessbetrag zuzurechnen. Diese Rechtsprechung des BFH (14.1.16, IV R 5/14) hat das BMF (3.11.16, IV C 6 - S 2296-a/08/10002:003, Abruf-Nr. 190056 ) nun übernommen. |
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