· Fachbeitrag · Personengesellschaften
Zur Angemessenheit eines Gewinnvorabs für eine nicht am Vermögen beteiligte Komplementär-GmbH
von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln
| Das FG Münster (23.2.18, 1 K 2201/17 F, Abruf-Nr. 201491 ) hat jüngst zur Angemessenheit der Gewinnverteilung bei einer beteiligungsidentischen GmbH & Co. KG entschieden. Danach hat die Komplementär-GmbH einen Anspruch auf angemessene Vergütung als Ausgleich für die Übernahme der Geschäftsführung und des Haftungsrisikos ‒ und zwar unabhängig davon, ob und in welchem Umfang sie die Vergütung durch Ausschüttungen und/oder Gehaltszahlungen an ihre Anteilseigner oder Geschäftsführer weitergibt. Grund genug, sich mit dieser Thematik näher zu beschäftigen. |
1. Vorbemerkungen
Bei einer GmbH & Co. KG sind diverse Beteiligungsstrukturen denkbar, wobei die beteiligungsidentische GmbH & Co. KG in der Praxis weit verbreitet ist:
2. Kommanditist mit Geschäftsführergehalt
Zahlt die Komplementär-GmbH ihren Geschäftsführern ein Gehalt, stellen die Gehaltszahlungen bei einer beteiligungsidentischen GmbH & Co. KG für den Kommanditisten Vergütungen i. S. des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG dar.
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