· Fachbeitrag · Private Nutzung betrieblicher Pkw
Neues zur Vermeidung der privaten Nutzungsbesteuerung bei (mehreren) Fahrzeugen
von Dipl.-Finw. (FH) Bärbel Küch, Burscheid
| Ist ein Kraftfahrzeug dem Betriebsvermögen zugeordnet, ist grundsätzlich eine Entnahme für die Privatnutzung zu erfassen. In gewissen Fällen kann eine Entnahmebesteuerung jedoch auch vermieden werden. Wie zu verfahren ist, wenn mehrere Kraftfahrzeuge im Betriebsvermögen gehalten werden und wie der Anscheinsbeweis, der für eine private Nutzung spricht, entkräftet werden kann, verdeutlicht der folgende Beitrag. |
1. Mehrere Kraftfahrzeuge im Betriebsvermögen
Die Verwaltung hat ihr Schreiben zur ertragsteuerlichen Erfassung der Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zu Privatfahrten aktuell für die Fälle modifiziert, in denen mehrere Kraftfahrzeuge im Betriebsvermögen gehalten werden (BMF 18.11.09, IV C 6 - S 2177/07/10004; BMF 15.11.12, IV C 6 - S 2177/10/10002, Abruf-Nr. 123509). Nach der Randziffer 12 des aktualisierten Anwendungserlasses ist wie folgt zu verfahren:
1.1 Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb
Grundsätzlich ist für jedes im Betriebsvermögen gehaltene Kraftfahrzeug, das vom Unternehmer oder von zu seiner Privatsphäre gehörenden Personen für Privatfahrten genutzt wird, eine Nutzungsentnahme anzusetzen. Hinsichtlich der Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb wird - widerlegbar - vermutet, dass das Fahrzeug mit dem höchsten Listenpreis genutzt wird.
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