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  • 29.04.2020 · Nachricht · Private Veräußerungsgeschäfte

    Champions League-Tickets: Weiterverkauf fällt unter § 23 EStG

    | Der BFH (29.10.19, IX R 10/18, Abruf-Nr. 215074 ; PM Nr. 18 vom 2.4.20) hat Fußball-Tickets (im Streitfall: Champions League-Finalkarten) als „andere Wirtschaftsgüter“ i. S. des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 EStG eingestuft. Damit unterliegt ein Veräußerungsgewinn unter gewissen Voraussetzungen der Einkommensteuer. |