· Fachbeitrag · Private Veräußerungsgeschäfte
Die Gründung einer vermögensverwaltenden GbR kann zur „Steuerfalle“ werden
von StB Dipl.-Finw. (FH) Sonja Steben, Dortmund
| Bei der Gründung von vermögensverwaltenden Personengesellschaften mit Überschusseinkünften sind aufgrund der Bruchteilsbetrachtung des § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO steuerliche Fallstricke zu beachten. Der nachstehende Beitrag zeigt typische Fallkonstellationen auf. |
1. Ausgangssachverhalt
A ist Eigentümer eines umsatzsteuerpflichtig vermieteten Grundstücks in Köln, das er vor drei Jahren für 480 TEUR angeschafft hat (Verkehrswert heute: 500 TEUR; geltend gemachte AfA bisher 20.160 EUR). A beabsichtigt künftig gemeinsam mit B weitere Immobilien anzuschaffen und langfristig zu vermieten. Zu diesem Zweck gründen A und B eine vermögensverwaltende GbR, in die A als Gesellschafterbeitrag sein Grundstück einbringt. Die GbR führt die Mietverträge unverändert fort. B investiert im Gegenzug 1 Mio. EUR in bar.
2. Steuerliche Behandlung im Überblick
Die vermögensverwaltende GbR ist Subjekt der Einkünftequalifikation und -ermittlung, soweit sie selbst Überschüsse oder Verluste aus einer Überschusseinkunftsart erzielt. Die auf Ebene der Gesellschaft ermittelten Einkünfte unterliegen je nach Art der Tätigkeit beim Gesellschafter der Einkommensteuer (z.B. Einkünfte aus V+V oder aus Kapitalvermögen).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig