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  • · Fachbeitrag · Private Veräußerungsgeschäfte

    Die Gründung einer vermögensverwaltenden GbR kann zur „Steuerfalle“ werden

    von StB Dipl.-Finw. (FH) Sonja Steben, Dortmund

    | Bei der Gründung von vermögensverwaltenden Personengesellschaften mit Überschusseinkünften sind aufgrund der Bruchteilsbetrachtung des § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO steuerliche Fallstricke zu beachten. Der nachstehende Beitrag zeigt typische Fallkonstellationen auf. |

    1. Ausgangssachverhalt

    A ist Eigentümer eines umsatzsteuerpflichtig vermieteten Grundstücks in Köln, das er vor drei Jahren für 480 TEUR angeschafft hat (Verkehrswert heute: 500 TEUR; geltend gemachte AfA bisher 20.160 EUR). A beabsichtigt künftig gemeinsam mit B weitere Immobilien anzuschaffen und langfristig zu vermieten. Zu diesem Zweck gründen A und B eine vermögensverwaltende GbR, in die A als Gesellschafterbeitrag sein Grundstück einbringt. Die GbR führt die Mietverträge unverändert fort. B investiert im Gegenzug 1 Mio. EUR in bar.

    2. Steuerliche Behandlung im Überblick

    Die vermögensverwaltende GbR ist Subjekt der Einkünftequalifikation und -ermittlung, soweit sie selbst Überschüsse oder Verluste aus einer Überschusseinkunftsart erzielt. Die auf Ebene der Gesellschaft ermittelten Einkünfte unterliegen je nach Art der Tätigkeit beim Gesellschafter der Einkommensteuer (z.B. Einkünfte aus V+V oder aus Kapitalvermögen).