· Fachbeitrag · Private Veräußerungsgeschäfte
Erfreuliche BFH-Entscheidung: Selbstnutzung auch bei Zweit- und Ferienwohnungen begünstigt
von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln
| Ein Gebäude wird auch dann zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn es der Steuerpflichtige nur zeitweilig bewohnt, sofern es ihm in der übrigen Zeit als Wohnung zur Verfügung steht. Damit gilt die Ausnahmeregelung, die ein privates Veräußerungsgeschäft vermeidet, auch bei Zweitwohnungen und nicht zur Vermietung bestimmter Ferienwohnungen ( BFH 27.6.17, IX R 37/16, Abruf-Nr. 197249 ). |
1. Hintergrund
Nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG unterliegen private Veräußerungsgeschäfte mit Grundstücken, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt, nicht der Spekulationsbesteuerung, wenn sie
- im Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken (1. Alternative) oder
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