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  • · Fachbeitrag · Private Veräußerungsgeschäfte

    Gewinnbesteuerung bei Veräußerung eines geschenkten Grundstücks

    von Dipl.-Finw. (FH) Karl-Heinz Günther, Übach-Palenberg

    | Wird eine Immobilie verkauft, die der Veräußerer zuvor schenkweise erhalten hat, sind ihm zwar keine eigenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten entstanden, gleichwohl kann auch dieser Vorgang zu einer Gewinnbesteuerung nach § 23 EStG führen. Denn § 23 Abs. 1 S. 3 EStG bestimmt bei einem unentgeltlichen Erwerb, dass dem Einzelrechtsnachfolger die Anschaffung oder die Überführung des Wirtschaftsguts in das Privatvermögen durch den Rechtsvorgänger zuzurechnen ist. Zu dieser Thematik hat der BFH (3.9.19, IX R 8/18, Abruf-Nr. 213482 ) jüngst umfangreich Stellung bezogen. |

    1. Der Sachverhalt

    Durch vorweggenommene Erbfolge hatte eine Steuerpflichtige am 27.10.04 von ihrer Mutter unter Übernahme der im Grundbuch eingetragenen Grundschulden ein Grundstück erhalten. Nicht übernommen wurden die den Grundschulden zugrunde liegenden Darlehen, die weiter von der Mutter bedient wurden. Mit der Grundstücksübertragung bestellte die Steuerpflichtige ihrer Mutter und deren damaligen Lebensgefährten ein lebenslanges dingliches Wohnrecht.

     

    Die Mutter hatte das Grundstück am 8.12.98 erworben und das Hauptgebäude seitdem zu eigenen Wohnzwecken genutzt. Das in 2002 und 2003 fertiggestellte Nebengebäude bewohnte die Tochter an den Wochenenden.