27.06.2018 · Nachricht · Private Veräußerungsgeschäfte
Keine Spekulationssteuer auf häusliches Arbeitszimmer?
| Wer ein selbstgenutztes Einfamilienhaus innerhalb der 10-Jahres-Frist des § 23 EStG verkauft, muss dennoch grundsätzlich keine Einkommensteuer zahlen, da Wirtschaftsgüter ausgenommen sind, die im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. Nach einer aktuellen Entscheidung des FG Köln (20.3.18, 8 K 1160/15, Abruf-Nr. 201550 ) soll ein Veräußerungsgewinn auch dann in vollem Umfang steuerfrei sein, wenn zuvor Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer abgesetzt wurden. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig