02.01.2020 · Nachricht · Private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG
Spekulationssteuer auf häusliches Arbeitszimmer?
| Das FG Baden-Württemberg hat aktuell entschieden, dass die Ausnahme von der Besteuerung eines privaten Veräußerungsgeschäfts („Nutzung zu eigenen Wohnzwecken“) auch dann für die gesamte Wohnung gilt, wenn innerhalb der zehnjährigen Frist eine weit überwiegend zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung veräußert wird, in der sich ein häusliches Arbeitszimmer befindet (FG Baden-Württemberg 23.7.19, 5 K 338/19; Rev. BFH IX R 27/19). |
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