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  • 01.06.2018 · Nachricht · Private Veräußerungsgeschäfte

    Veräußerung eines unentgeltlich bestellten Erbbaurechts ist kein Fall des § 23 EStG

    | Ob eine Besteuerung nach § 23 EStG in Betracht kommt, führt oft zu Streitigkeiten mit dem FA. So auch in einem aktuellen Fall, den der BFH (8.11.17, IX R 25/15, Abruf-Nr. 200269 ) jedoch zugunsten der Steuerpflichtigen entschied. Danach stellt die Veräußerung eines unentgeltlich bestellten Erbbaurechts kein privates Veräußerungsgeschäft dar. |