30.07.2020 · Nachricht · Privatnutzung eines betrieblichen Pkws
Neues zur Widerlegung des Anscheinsbeweises
| Der für eine Privatnutzung eines betrieblichen Pkws sprechende Anscheinsbeweis kann entkräftet werden, wenn im Privatvermögen ein weiterer Pkw zur uneingeschränkten Nutzung zur Verfügung steht, der dem betrieblichen Kfz in Status und Gebrauchswert vergleichbar ist. Mit diesen Kriterien hat sich das FG Niedersachsen (19.2.20, 9 K 104/19, Abruf-Nr. 215553 ) nun näher befasst. |
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