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  • · Fachbeitrag · Progressionsvorbehalt

    Ist vom Elterngeld stets der AN-Pauschbetrag abziehbar?

    | Im Rahmen des Progressionsvorbehalts ist von dem Elterngeld stets der Arbeitnehmer-Pauschbetrag abzuziehen ( FG Niedersachsen 14.2.12, 12 K 6/11, Rev. BFH VI R 22/12, Abruf-Nr. 121244 ). Damit widerspricht das FG der herrschenden Meinung in der Literatur, wonach der Arbeitnehmer-Pauschbetrag nach § 32b Abs. 2 Nr. 1 EStG nicht abzuziehen ist, wenn bei den Einkünften nach § 19 EStG höhere Werbungskosten anerkannt werden. |

     

    Hinweis | Das FG begründet seine Sichtweise u.a. mit der Gleichstellung von Arbeitnehmern mit selbstständig/gewerblich Tätigen, die den Arbeitnehmer-Pauschbetrag in jedem Fall vom Elterngeld abziehen können.

    Quelle: Ausgabe 08 / 2012 | Seite 128 | ID 34484690