· Fachbeitrag · Progressionsvorbehalt
Ist vom Elterngeld stets der AN-Pauschbetrag abziehbar?
| Im Rahmen des Progressionsvorbehalts ist von dem Elterngeld stets der Arbeitnehmer-Pauschbetrag abzuziehen ( FG Niedersachsen 14.2.12, 12 K 6/11, Rev. BFH VI R 22/12, Abruf-Nr. 121244 ). Damit widerspricht das FG der herrschenden Meinung in der Literatur, wonach der Arbeitnehmer-Pauschbetrag nach § 32b Abs. 2 Nr. 1 EStG nicht abzuziehen ist, wenn bei den Einkünften nach § 19 EStG höhere Werbungskosten anerkannt werden. |
Hinweis | Das FG begründet seine Sichtweise u.a. mit der Gleichstellung von Arbeitnehmern mit selbstständig/gewerblich Tätigen, die den Arbeitnehmer-Pauschbetrag in jedem Fall vom Elterngeld abziehen können.
Quelle: Ausgabe 08 / 2012 | Seite 128 | ID 34484690