02.07.2015 · Fachbeitrag · Quellensteuer
Anrechnung spanischer Quellensteuer wurde neu geregelt
| Für Dividendenzahlungen aus Spanien erhielten nicht in Spanien ansässige Empfänger aus einem EU- oder DBA-Staat auf Antrag eine Erstattung der Quellensteuer für maximal 1.500 EUR Dividenden pro Jahr. Da diese Regelung mit Wirkung zum 1.1.15 aufgehoben wurde, hat das BMF (18.3.15, IV C 1 - S 2406/10/10001 :002, Abruf-Nr. 144295 ) nun zur Anrechnung spanischer Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer Stellung bezogen. |
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