03.02.2020 · Nachricht · Rückabwicklung von Baukrediten
Vergleichsbeträge nur teilweise steuerpflichtig
| Die wegen eines Vergleichs durch eine Bank zurückgezahlten Zinsen stellen keine einkommensteuerpflichtigen Kapitalerträge dar. Gegen die Entscheidung des FG Köln (14.8.19, 14 K 719/19, Abruf-Nr. 212814 , PM vom 16.12.19) ist jedoch inzwischen die Revision beim BFH (Az. VIII R 30/19) anhängig. |
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