· Fachbeitrag · Sachzuwendungen
Neues zur Pauschalierung nach § 37b EStG
von Dipl.-Finw. (FH) Bernhard Köstler, Neubiberg
| Bei Lohnsteuerprüfungen treten immer wieder Fragen im Zusammenhang mit der Auslegung des § 37b EStG (Pauschalierungsmöglichkeit bei Sachzuwendungen) auf. Die OFD Rheinland und Münster haben nunmehr auf Bund-Länder-Ebene erörterte Sachverhalte sowie weitere Praxisfälle zusammengefasst (Kurzinformation Lohnsteuer-Außendienst, Nr. 02/2012 vom 28.3.12, Abruf-Nr. 121490 ). Wichtige Eckpunkte sind nachfolgend aufgeführt. |
1. Zeitpunkt der Wahlrechtsausübung
Bei betrieblich veranlassten Sachzuwendungen an Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer kann das Unternehmen die Einkommensteuer pauschal mit 30 % (zzgl. SolZ und KiSt) für den Zuwendungsempfänger übernehmen. Das Wahlrecht ist dabei für alle innerhalb eines Wirtschaftsjahrs gewährten Zuwendungen an einen Empfängerkreis einheitlich auszuüben.
1.1 Sachzuwendungen an Arbeitnehmer
Bei Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer ist die Entscheidung für die Pauschalierung spätestens bis zu dem für die Übermittlung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung geltenden Termin (28.2. des Folgejahrs) zu treffen.
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