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  • 03.01.2017 · Fachbeitrag · Sachzuwendungen

    Pauschalierungswahlrecht nach § 37b EStG widerrufbar

    | Nach § 37b EStG können Unternehmen die Einkommensteuer auf Sachzuwendungen an Arbeitnehmer oder Nichtarbeitnehmer mit einem Steuersatz von pauschal 30 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) für den Zuwendungsempfänger übernehmen. Der BFH (15.6.16, VI R 54/15, Abruf-Nr. 189532 ) hat nun insbesondere zum Widerruf des Wahlrechts wichtige Punkte geklärt. |