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  • 05.10.2016 · Fachbeitrag · Schenkungsteuer

    Übertragung eines Einzelkontos zwischen Eheleuten

    | Im Gegensatz zu einem Gemeinschaftskonto ist ein Einzelkonto/-depot auch bei Eheleuten grundsätzlich allein dem Kontoinhaber zuzurechnen. Hieraus können sich schenkungsteuerliche Folgen ergeben, wenn ein Ehegatte das Vermögen seines Einzelkontos/-depots auf den anderen Ehegatten überträgt. Beruft sich der beschenkte Ehegatte darauf, dass ihm das Vermögen schon vor der Übertragung zur Hälfte zuzurechnen war und er insoweit nicht bereichert sei, trägt er nach einer Entscheidung des BFH (29.6.16, II R 41/14, Abruf-Nr. 188331 ) hierfür die objektive Beweislast. |