· Nachricht · Schenkungsteuer
Welcher Freibetrag gilt, wenn der biologische (nicht der rechtliche) Vater schenkt?
| Bei einer Geldschenkung des leiblichen (biologischen) Vaters an seine Tochter gilt bei der Schenkungsteuer die günstige Steuerklasse I mit dem persönlichen Freibetrag von 400.000 EUR auch dann, wenn der biologische Vater nicht gleichzeitig auch der rechtliche Vater ist. Diese Auffassung des FG Hessen (15.12.16, 1 K 1507/16 ) muss der BFH in der Revision (Az. II R 5/17 ) aber noch bestätigen. |
Im Streitfall berücksichtigte das FA bei der Festsetzung der Schenkungsteuer nur die Steuerklasse III (Freibetrag i. H. von 20.000 EUR). Begründung: Die Anwendung der Steuerklasse I sei nicht möglich, da eine rechtliche Vaterschaft zu einer anderen Person bestehe, die die rechtliche Anerkennung der Vaterschaft des biologischen Vaters ausschließe.