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  • · Fachbeitrag · Selbst getragene Krankheitskosten

    Keine außergewöhnliche Belastung bei Beitragsrückerstattung

    | Werden Krankheitskosten zur Wahrung einer Beitragsrückerstattung nicht bei der Krankenversicherung geltend gemacht, können die selbst getragenen Kosten nicht als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG angesetzt werden. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des FG Rheinland-Pfalz (31.1.12, 2 V 1883/11, Abruf-Nr. 120432 ). |

     

    Zwangsläufig sind Aufwendungen i.S. des § 33 EStG dann, wenn sich ihnen der Steuerpflichtige aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Fließen dem Steuerpflichtigen zwar keine Erstattungsleistungen zu, hätte er aber einen Anspruch hierauf gehabt und verzichtet er auf eine Erstattung, um eine Beitragsrückerstattung zu erhalten, sind die Ausgaben grundsätzlich nicht zwangsläufig.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Profiskalische Sichtweise bei KV-Beiträgen: Bei diesen Sachverhalten sollten Sie sich wehren (Kronenthaler, MBP 12, 43)
    Quelle: Ausgabe 04 / 2012 | Seite 56 | ID 32443430