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  • 31.01.2018 · Fachbeitrag · Sonderausgaben

    Abzugsfähigkeit von Schulgeld bei Privatschulen

    | Der Sonderausgabenabzug für Schulgeld beim Besuch von Privatschulen (30 % des Entgelts, höchstens aber 5.000 EUR) setzt nicht voraus, dass die zuständige Schulbehörde in einem Grundlagenbescheid bescheinigt, dass die Privatschule ordnungsgemäß auf einen anerkannten Schul- oder Berufsabschluss vorbereitet. Wie der BFH (20.6.17, X R 26/15, Abruf-Nr. 197826 ) entgegen der Verwaltungsmeinung entschieden hat, muss vielmehr die Finanzbehörde die ordnungsgemäße Vorbereitung auf einen anerkannten Abschluss prüfen. |