· Fachbeitrag · Steuerliche Anerkennung von Versorgungsverträgen
Versorgungsleistungen: Nicht vertragskonformes Verhalten gefährdet den Sonderausgabenabzug
von Dipl.-Finw. (FH) Karl-Heinz Günther, Übach-Palenberg
| In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass ein Sonderausgabenabzug für Versorgungsleistungen scheitert ‒ und dies, obwohl die Vermögensübergabe in materieller Hinsicht richtig beurteilt wurde. Das Problem sind vielmehr die formalen Anforderungen bzw. Pflichten, die die Beteiligten bei der späteren Durchführung des Vereinbarten gerne „vergessen“. Grund genug, auf diese Problematik erneut hinzuweisen. |
1. Generelle Vorgaben
Wiederkehrende Leistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung können, sofern es sich um Versorgungsleistungen i. S. des § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG handelt, als Sonderausgaben abziehbar sein. Für Übergabeverträge ab dem 1.1.08 sind nur noch begünstigt:
- die Übertragung von Mitunternehmeranteilen,
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