30.09.2020 · Nachricht · Sonderausgaben
Auswirkungen von Bonuszahlungen der gesetzlichen Krankenkasse
| Die von einer gesetzlichen Krankenkasse auf der Grundlage von § 65a SGB V gewährte Geldprämie (Bonus) für gesundheitsbewusstes Verhalten stellt auch bei pauschaler Ausgestaltung keine die Sonderausgaben mindernde Beitragserstattung dar. Dies gilt nach einer Entscheidung des BFH (6.5.20, X R 16/18, Abruf-Nr. 217591 ; BFH, PM Nr. 36/20 vom 27.8.20) zumindest dann, wenn durch den Bonus ein konkret der Gesundheitsmaßnahme zuzuordnender finanzieller Aufwand des Steuerpflichtigen ganz oder teilweise ausgeglichen wird. |
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