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  • 25.04.2018 · Nachricht · Sonderausgaben

    Keine Berücksichtigung selbst getragener Krankheitskosten

    | Trägt ein privat krankenversicherter Steuerpflichtiger seine Krankheitskosten selbst, um dadurch die Voraussetzungen für eine Beitragserstattung zu schaffen, können diese Kosten nicht als Beiträge zu einer Versicherung i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 Buchst. a EStG abgezogen werden (BFH 29.11.17, X R 3/16, Abruf-Nr. 200580 ; PM BFH Nr. 19 vom 11.4.18). |