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  • 31.10.2018 · Nachricht · Sonderausgaben

    Von Eltern getragene KV-Beiträge eines Kindes: BFH schafft Klarheit

    | Tragen Eltern aufgrund einer Unterhaltsverpflichtung die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ihres Kindes, können sie diese als eigene Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 2 EStG absetzen. Nach einer aktuellen Entscheidung des BFH (13.3.18, X R 25/15, Abruf-Nr. 204849 ) setzt das jedoch voraus, dass die Eltern dem Kind die Beiträge tatsächlich gezahlt oder erstattet haben. Die Finanzverwaltung war hier bis dato großzügiger. |