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  • · Fachbeitrag · Sonstige Einkünfte


    Private Veräußerungsgeschäfte bei erbbaurechtsbelasteten Grundstücken


    von Dipl.-Finw. (FH) Karl-Heinz Günther, Übach-Palenberg


    | Private Veräußerungsgeschäfte sind steuerpflichtig, wenn Grundstücke und Rechte, die den Vorschriften des BGB über Grundstücke unterliegen, innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren angeschafft und veräußert werden. Ein Veräußerungsgeschäft kann daher insbesondere auch bei der Veräußerung eines Erbbaurechts vorliegen. Allerdings löst nicht unbedingt jeder innerhalb der Zehnjahresfrist liegende Vorgang eine Steuerpflicht aus. |

    1. Veräußerung eines bebauten Erbbaurechts


    Liegen zwischen dem Abschluss des Erbbaurechtsvertrags und der Veräußerung des Erbbaurechts oder der Anschaffung und der Veräußerung des Erbbaurechts nicht mehr als zehn Jahre, fällt dieser Vorgang unter § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG. Wurde in dieser Zeit in Ausübung des Erbbaurechts ein Gebäude errichtet, ist dies in den steuerpflichtigen Veräußerungsvorgang einzubeziehen (BMF 5.10.00, IV C 3 - S 2256 - 263/00, Tz. 14).