· Nachricht · Sozialversicherung
Rentenbeitrag wird ab 2013 voraussichtlich bei 19,0 % liegen
| Zum 1. Januar 2013 soll der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung voraussichtlich um 0,6 % sinken. Er wird dann bei 19,0 Prozent liegen - so das Ergebnis der aktuellen Vorausberechnung. |
Nach aktuellen Vorausberechnungen wird die Rentenversicherung zum Ende dieses Jahres einen deutlichen Überschuss erzielen. Die Nachhaltigkeitsrücklage wird nach dieser Schätzung bis zum Jahresende über das 1,5-fache der durchschnittlichen Monatsausgaben steigen. Im Gesetz ist festgelegt, dass die Nachhaltigkeitsrücklage die Obergrenze von 1,5 Monatsausgaben einhält: Vom 1. Januar des kommenden Jahres an ist der Beitragssatz deshalb zu verändern.
Hinweis | Das Verfahren zur Festsetzung des Beitragssatzes in der allgemeinen Rentenversicherung ist im SGB VI festgelegt: Der Beitragssatz muss gesenkt werden, wenn die Nachhaltigkeitsrücklage 1,5 der Monatsausgaben für die Rentenzahlung überschreitet. Wenn die Rücklage hingegen unter die Grenze von 0,2 % der Monatsausgaben sinkt, muss der Beitragssatz erhöht werden.
Quelle: Die Bundesregierung, Mitteilung vom 16.8.12