· Fachbeitrag · Spendenabzug
Zum vereinfachten Zuwendungsnachweis bei Zahlungen über ein PayPal-Konto
von StB Dipl.-Finw. (FH) Sonja Steben, Dortmund
| Die Ausführungen zum vereinfachten Spendennachweis wurden in § 50 Abs. 2 EStDV mit Wirkung zum 1.1.13 sowohl an das SEPA-Verfahren als auch an andere Online-Bezahlsysteme angepasst. Die Änderungen bei Spenden unter Benutzung von PayPal-Konten werden im Beitrag dargestellt. |
1. Zuwendungsbestätigung
Für einen Spendenabzug nach § 10b EStG muss dem FA grundsätzlich eine Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster vorgelegt werden (vgl. BMF 30.8.12, IV C 4 - S 2223/07/0018 :005 hinsichtlich der Muster für Zuwendungsbestätigungen, die spätestens ab 1.1.13 zu verwenden sind). Die Wortwahl und die Reihenfolge der vorgegebenen Textpassagen in den Mustern sind beizubehalten, Umformulierungen sind unzulässig.
Hinweis | Danksagungen an den Zuwendenden oder Werbung für die Ziele der begünstigten Einrichtung sind nur auf der Rückseite der Zuwendungsbestätigung zulässig.
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